Flugverkehrslärm

Flugverkehrslärm entsteht beim Betrieb von motorgetriebenen Luftfahrzeugen und ist auch nach zahlreichen Lärmminderungsmaßnahmen ein ernstes Problem. Das liegt insbesondere daran, dass einerseits in den vergangenen Jahren der Luftverkehr weiter zugenommen hat, andererseits die Besiedlung in der Flugplatznähe noch dichter geworden ist. Eine Minderung des Fluglärms lässt sich grundsätzlich durch technische Maßnahmen am Luftfahrzeug, flugbetriebliche Maßnahmen (z. B. Anwendung lärmmindernder Start- und Landeverfahren, Optimierung der Streckenführung) und planerische Maßnahmen erzielen.

Bei Angelegenheiten, die den Flugverkehr betreffen, ist das Niedersächsische Umweltministerium (Öffnet in einem neuen Tab), das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Öffnet in einem neuen Tab) oder das Luftfahrt-Bundesamt (Öffnet in einem neuen Tab) zuständig.

Ein Beschwerdeformular für Fluglärm, die Kontaktdaten des Fluglärmschutzbeauftragten sowie die Protokolle der Fluglärmschutzkommission für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg finden Sie hier: Beschwerdeformular Flughafen Braunschweig-Wolfsburg (Öffnet in einem neuen Tab)

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