Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete

Immer wieder treten Flüsse über ihre Ufer. Gerade in unserem dicht besiedelten Raum können dabei die Schäden immens hoch sein. Überschwemmungsgebiete sollen deshalb sicherstellen, dass künftig

  • keine Maßnahmen durchgeführt werden, die den Hochwasserabfluss behindern,
  • keine Baumaßnahmen durchgeführt werden, die später durch Hochwasser gefährdet sind,
  • die vorhandenen Rückhalteräume freigehalten werden.

Außerdem soll den Betroffenen die Hochwassergefahr bewusst gemacht werden, damit sie für sich verantwortungsvoll damit umgehen können.

In Braunschweig wurden für die Oker, die Schunter und die Wabe/Mittelriede Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Die jeweiligen Verordnungen sowie die Übersichtskarten und Lagepläne finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.

Alle vorhandenen Gebäude wurden bei der Ermittlung der Überschwemmungsgebiete von der Stadt berücksichtigt und genießen Bestandsschutz.

Die Verbote und Beschränkungen der Paragrafen 78 und 78a des Wasserhaushaltsgesetzes gelten, soweit bestimmte Veränderungen geplant sind. Zum Beispiel muss die Errichtung und die Erweiterung baulicher Anlagen bei der Wasserbehörde beantragt werden; eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn u. a. verloren gehender Retentionsraum ausgeglichen und hochwasserangepasst gebaut wird. Auch der Umbruch von Grünland (Erosionsgefahr), die Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche bedürfen einer Genehmigung.

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