Schunter: Überschwemmungsgebiet

Überprüfung

Das Verfahren zur Neuausweisung des Überschwemmungsgebiets der Schunter im Bereich zwischen dem Bienroder Weg und der Stadtgrenze im Nordwesten wird erst nach einer Überprüfung der hydraulischen Modelle abgeschlossen:

Aufgrund des Weihnachtshochwassers der Schunter im Dezember 2023 besteht die Möglichkeit, die Berechnungen, die der Ausweisung des Überschwemmungsgebiets zugrunde liegen, zu überprüfen. Der sogenannte Scheitelabfluss und die bei diesem Abfluss aufgetretenen Wasserspiegel wurden messtechnisch erfasst. Bürgerinnen und Bürger haben der Stadt Braunschweig zudem Fotos vom Hochwasser eingesandt.

Die Überprüfung wird Mitte des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Erst danach wird über die bereits vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen entschieden.

Auslegung

Im Mai 2021 hatte das Land Niedersachsen das Überschwemmungsgebiet der Schunter vorläufig gesichert.

Die Stadt Braunschweig hat auf der Grundlage dieser Arbeitskarten das Überschwemmungsgebiet der Schunter im Stadtgebiet durch eine entsprechende Verordnung neu festzusetzen.

Diese Festsetzung erfolgt nun in einem Verfahren zur Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes gemäß § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes i. V. m. § 115 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).

Die öffentliche Bekanntmachung des Verfahrens ist am 24. April 2023 in der Braunschweiger Zeitung erfolgt (§ 115 Absatz 3 NWG i. V. m. § 73 Absatz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)).

Die Landesdaten und die entsprechenden Berechnungen wurden von der Stadt Braunschweig überprüft und mit eigenen Daten abgeglichen.

Im Ergebnis haben sich gegenüber der vorläufigen Sicherung Veränderungen ergeben: Einzelne Häuser wurden in das Überschwemmungsgebiet aufgenommen, andere Häuser konnten ausgenommen werden; der mäandrierende Verlauf der Hochwasserlinie wurde begradigt und so konnte eine gerade und nachvollziehbare Linie, die eine räumliche Orientierung ermöglicht, geschaffen werden.

Die vorläufige Sicherung erfolgte für das gesamte Stadtgebiet. Die aktuell vorgelegte Neufestsetzung umfasst im ersten Schritt nur den Bereich der Schunter zwischen der westlichen Seite des Bienroder Weges und der westlichen Stadtgrenze (Grenze zum Landkreis Gifhorn).

Die Eingrenzung erfolgte, da für den Bereich der Schuntersiedlung gegenwärtig die Machbarkeit der Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen aus dem Hochwasserschutzkonzept für das Stadtgebiet geprüft wird und für den Bereich Hondelage und Dibbesdorf Neuberechnungen der Überschwemmungsgebietsgrenzen erforderlich sind. Durchgeführte Renaturierungsmaßnahmen, die sich auf die Ausdehnung des Überschwemmungsgebietes auswirken könnten, sind bei den Berechnungen bisher nur teilweise berücksichtigt worden.

Der Verordnungsentwurf und die dazu gehörenden Unterlagen wurden zwischen dem 2. Mai 2023 und dem 2. Juni 2023 ausgelegt.

vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet

Das Land Niedersachsen hat das Überschwemmungsgebiet der Schunter neu berechnet und die vorläufige Sicherung am 12.05.2021 im Niedersächsischen Ministerialblatt (Nds. MBl. Nr. 17/2021) bekannt gemacht.

Das vorläufig gesicherte Gebiet hat in wesentlichen Teilen eine größere Ausdehnung, als das bisher mit Verordnung vom 17.09.2009 festgesetzte Überschwemmungsgebiet. Insbesondere sind große Teile der Schuntersiedlung, ein kleinerer Siedlungsbereich am Flachsrottenweg sowie Grundstücksbereiche an der Lüderitzstraße neu betroffen. Seit dem 13.05.2021 gelten in dem vorläufig gesicherten Gebiet kraft Gesetzes wie schon in dem bereits festgesetzten Überschwemmungsgebiet die Verbote der §§ 78 und 78a Wasserhaushaltsgesetz. Insbesondere ist hier Folgendes untersagt:

  • die Ausweisung neuer Baugebiete, 
  • die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, 
  • die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können, 
  • das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, 
  • die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen, 
  • das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können, 
  • das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche, 
  • das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, 
  • die Umwandlung von Grünland in Ackerland und 
  • die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.

Alle vorhandenen Anlagen genießen Bestandsschutz. Das gilt auch für die vorhandene Nutzung und Bepflanzung.

Auf der Grundlage der veröffentlichten Arbeitskarten wird nach § 115 Abs. 2 Niedersächsisches Wassergesetz die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Schunter durch eine entsprechende Verordnung erfolgen.

Für den Bereich der Schuntersiedlung wurde die Machbarkeit der Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen geprüft. Die Genehmigungsplanung wird im Jahre 2024 erstellt werden. Diese Maßnahme und die ebenfalls geplante Maßnahme zur Renaturierung des Bereichs zwischen dem Borwall und dem Bienroder Weg werden sich auf die Ausdehnung des Überschwemmungsgebietes auswirken. Das Verfahren zur Renaturierung wird im Jahr 2024 begonnen. Eine Neuausweisung des Überschwemmungsgebietes der Schunter oberhalb des Bienroder Weges wird bis zum Abschluss der Planverfahren ausgesetzt. 

Festgesetztes Überschwemmungsgebiet 2009

Hinweis: das Gebiet wird durch die vorläufige Sicherung vom 12.05.2021 überlagert!

Erläuterungen und Hinweise