Schunter: Überschwemmungsgebiet

Das Überschwemmungsgebiet der Schunter besteht aus drei Abschnitten:

Abschnitt östliche Stadtgrenze bis zum Borwall

Der Rat hat am 12. Mai 2026 die „Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Schunter zwischen der östlichen Stadtgrenze und dem Borwall in der Stadt Braunschweig“ beschlossen.

Die Verordnung wurde am 19. Juni 2026 im Amtsblatt der Stadt Braunschweig veröffentlicht und ist am 20. Juni in Kraft getreten. Den Verordnungstext und die zugehörigen Karten können Sie nachstehend einsehen. 

Die Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Schunter vom 17.09.2009 und die vorläufige Sicherung am 12.05.2021 sind hier nicht mehr gültig.

Abschnitt Bienroder Weg bis westliche Stadtgrenze

Der Rat hat am 16. September 2025 die „Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Schunter im Bereich zwischen der westlichen Seite des Bienroder Weges und der westlichen Stadtgrenze“ beschlossen.

Die Verordnung wurde am 13. November im Amtsblatt der Stadt Braunschweig veröffentlicht und ist am 14. November in Kraft getreten. Den Verordnungstext und die zugehörigen Karten können Sie nachstehend einsehen. 

Die Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Schunter vom 17.09.2009 und die vorläufige Sicherung am 12.05.2021 sind hier nicht mehr gültig.

Abschnitt Borwall bis Bienroder Weg

Aktuell gelten sowohl die Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Schunter vom 17.09.2009 als auch die vorläufige Sicherung am 12.05.2021.

Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet

Das Land Niedersachsen hat das Überschwemmungsgebiet der Schunter neu berechnet und die vorläufige Sicherung am 12.05.2021 im Niedersächsischen Ministerialblatt (Nds. MBl. Nr. 17/2021) bekannt gemacht.

Das vorläufig gesicherte Gebiet hat in wesentlichen Teilen eine größere Ausdehnung, als das bisher mit Verordnung vom 17.09.2009 festgesetzte Überschwemmungsgebiet. Seit dem 13.05.2021 gelten in dem vorläufig gesicherten Gebiet kraft Gesetzes wie schon in dem bereits festgesetzten Überschwemmungsgebiet die Verbote der §§ 78 und 78a Wasserhaushaltsgesetz.

Die Karten, die den Abschnitt Borwall bis Bienroder Weg betreffen, finden Sie auf den Blattschnitten 37-39.

Festgesetztes Überschwemmungsgebiet 2009

Hinweis: das Gebiet wird durch die vorläufige Sicherung vom 12.05.2021 überlagert!

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