Gewässer

Die Gewässer sind wichtige Bestandteile des Naturhaushalts und Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen. Sie werden aber auch von den Menschen schon immer genutzt - zur Trinkwassergewinnung, als Transportweg, zur Energieerzeugung, zur Abwasserentsorgung, zur Freizeitgestaltung u.v.m. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und das Niedersächsische Wassergesetz sorgen dafür, dass Schutz und Nutzung der Gewässer in Einklang miteinander gebracht werden. Als Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes gelten alle Gräben, Bäche, Flüsse und Seen, das Grundwasser und die Küstengewässer.

Verunreinigungen und widerrechtliche Benutzung der Oberflächengewässer und des Grundwassers gilt es vorzubeugen. Deshalb sind Erlaubnisse z. B. für folgende Gewässerbenutzungen erforderlich, die dann auch der Überwachung unterliegen:

  • Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern,
  • Einleiten von Abwasser, Wasser und Stoffen,
  • Grundwasserentnahmen, Abgraben oder Freilegen von Grundwasser,
  • sowie Verfüllungen im Grundwasserbereich.

Die Wasserbehörde der Stadt Braunschweig erteilt auch Genehmigungen für Anlagen im und am Gewässer, z. B. für Brücken, Rohrleitungen, Düker, Bootsstege und Badestellen. Ferner ist die Erstellung von Anlagen im Randstreifen eines Gewässers genehmigungsbedürftig. Außerdem bedarf die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers, eines Planfeststellung bzw. einer Plangenehmigung.

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das entsprechende Formular (Öffnet in einem neuen Tab) des Fachbereichs Umwelt.

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