Zensus 2022

Wie schon im Jahr 2011 fand, coronabedingt ein Jahr später als geplant, im Jahr 2022 der sogenannte Zensus 2022 statt. Dabei handelt es sich um eine Volkszählung, die nicht nur ermittelt, wie viele Menschen aktuell in Deutschland leben, sondern auch wie sie wohnen und arbeiten. Mit dem Zensus 2022 erfüllt die Bundesrepublik Deutschland die Vorgabe der Europäischen Union, alle zehn Jahre eine Volks- und Wohnungszählung durchzuführen (Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen, ABl. EU Nr. L 218 S. 14).

Der Stichtag für den Zensus 2022 in Deutschland war der 15. Mai 2022. In den anschließenden zwölf Wochen wurden demografische, erwerbs-, bildungs-, haushalts- und familienstatistische sowie gebäude- und wohnungsstatistische Merkmale erhoben. Rechtliche Grundlage für diese Volkszählung ist das Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (ZensG 2022 vom 26. November 2019) und das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 (Nds. AG ZensG 2022) vom 28. April 2021. 

Die Erhebung der statistischen Daten erfolgte im Rahmen einer persönlichen Haushaltebefragung (§ 11 ZensG 2022), einer Befragung der in sogenannten Sonderbereichen, z.B. in Wohnheimen, lebenden Personen (§ 14 ZensG 2022) sowie einer Gebäude- und Wohnungszählung (§ 9 ZensG 2022).

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