Elektronikschrottentsorgung

Die Altgeräte werden in Ihrer Schule kostenlos abgeholt und gem. der Elektroschrottverordnung ordnungsgemäß entsorgt.

Es gilt dabei Folgendes zu beachten:

    • Nur diese Geräte werden entsorgt:
      • Monitore 17“, 19“, 21“ und größer
      • PCs
      • Drucker
      • Scanner
      • Kleingeräte (Mäuse, Tastaturen, Mini-Switche etc.)

Diese Geräte werden im Rahmen des MEP nicht mit entsorgt (hierfür wenden Sie sich bitte an das Vertrags- und Kundenmanagement des FB Hochbau und Gebäudemanagement unter 470-6565):

    • Fernseher
    • Overhead-Projektoren
    • Kühlgeräte
    • Leuchtstoffröhren
  • Die Geräte müssen unberaubt (nicht ausgeschlachtet) sein.
  • Anzahl und Art der Geräte sind mir mitzuteilen (s. u. Anlage 1).
  • Die Anfragen werden gebündelt um entsprechende „Abhol-Rundtouren“ zu planen.

Zwecks einer besseren Planung (Entsorgungsvolumen) wird die Menge des zu entsorgenden Elektronikschrottes zentral vom Fachbereich Schule erfasst. Ich bitte Sie daher, den unten angehängten Vorduck über die Elektronikschrottentsorgung ausgefüllt an mich zurückzusenden.

Erläuterungen und Hinweise