Information zur Kulturförderung im Rahmen der CoViD-19 Pandemie

Kontinuitätsförderung

Für Kultureinrichtungen, die mittels einer Kontinuitätsförderung durch die Stadt unterstützt werden, ändert sich durch den coronabedingt unterbrochenen Betrieb im Jahr 2020 nichts. Die Folgewirkungen insb. fehlender Einnahmen durch Schließung sollen im Rahmen der Anpassung der Kosten- und Finanzierungspläne verarbeitet werden. Insoweit haushaltsrechtliche Maßgaben wider Erwarten eine Auszahlung im vollen Umfang einschränken sollten (die Prüfungen laufen noch), wird die Kulturverwaltung versuchen, die vorhandenen Mittel 1:1 auf andere Weise zur Verfügung zu stellen. Ziel: Die bereits zugesagte Förderhöhe soll faktisch vollständig aufrechterhalten werden.

Die Geförderten wurden bereits darüber informiert, dass Abschlagszahlungen zur Liquiditätssicherung ab sofort vorgezogen werden können.

Projektförderung 

Für Kulturschaffende, die einen Antrag auf Projektförderung gestellt bzw. bereits bewilligt bekommen haben, wird seitens der Kulturförderberatung folgendes Verfahren im bilateralen Austausch angewendet:

Ziel Nr. 1: Verschiebung der Projektumsetzung

Projekte, für die Fördermittel für eine Umsetzung im Jahr 2021 beantragt worden sind und die aufgrund von coronabedingten Einschränkungen nicht wie geplant im Jahr 2021 stattfinden können, dürfen flexibel auch bis Ende des Jahres 2022 durchgeführt werden. Hierfür ist formlos entweder bereits im Rahmen der Antragstellung eine Änderung des Projektzeitraumes mitzuteilen bzw. nach Erhalt des Bewilligungsbescheides ein Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu stellen. 

Von der Stadt geförderte Projekte, die im Jahr 2020 aufgrund von coronabedingten Einschränkungen nicht stattfinden konnten, durften flexibel auch bis Ende des Jahres 2021 durchgeführt werden. Hierfür war ein formloser Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu stellen. Sollten diese Projekte auch 2021 coronabedingt nicht stattfinden können, ist nunmehr auch eine Umsetzung bis Ende bis 2022 möglich. Hierfür ist erneut ein formloser Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu stellen.

Ziel Nr. 2: Änderung des Projektinhalts

Sofern ein fristgerecht beantragtes und bewilligtes Projekt coronabedingt nicht im Jahr 2021 umgesetzt werden kann und eine Verschiebung aus inhaltlichen oder sonstigen schlüssig dargelegten Gründen nicht möglich ist, kann der Projektinhalt ausgetauscht oder verändert und das Projekt bis Ende 2022 durchgeführt werden. Die Fördersumme bleibt bestehen.

Konzeptionsförderung

Kultureinrichtungen und Kulturschaffende, die mittels einer Konzeptionsförderung durch die Stadt Braunschweig unterstützt werden und deren Projekte sich coronabedingt verzögern, werden individuell durch die Kulturverwaltung beraten und begleitet.


Bei allen anfallenden Fragen in Bezug auf die Verschiebung bzw. Änderung von Anträgen wird die Kulturverwaltung beraten und unterstützen.

Bei Fragen und Unsicherheiten können alle Geförderten und Antragsteller mit der Kulturförderberatung telefonisch oder mittels E-Mail Kontakt aufnehmen.

Stadt Braunschweig

Fachbereich Kultur und Wissenschaft

Anschrift

Schlossplatz 1
38100 Braunschweig

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise