Parken in der Innenstadt
In der Braunschweiger Innenstadt gibt es im öffentlichen Straßenraum und in privaten Parkhäusern zahlreiche Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge. Alle wichtigen Informationen zum Thema Parken in der Innenstadt finden Sie hier.
Denjenigen, die ihr Auto in der Braunschweiger Innenstadt abstellen wollen, stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung. Ob zum Einkaufen, zum Besuch von Veranstaltungen, Dienstleistern, Kanzleien oder Arztpraxen, oft ist der nächste freie Parkplatz nicht weit. Über das Parkleitsystem (Öffnet in einem neuen Tab) findet sich schnell das nächste freie Parkhaus. Auch im öffentlichen Straßenraum und auf Parkplätzen finden Sie rund um die Innenstadt Abstellmöglichkeiten für Ihr Fahrzeug. Für Besucher von Außerhalb empfiehlt sich die Nutzung des "Park and Ride"-Angebots (Öffnet in einem neuen Tab).
Änderungen ab 01.09.2023
Ab Freitag, den 01.09.2023 wird die Parkgebührenpflicht innerhalb der Okerumflut schrittweise ausgeweitet. Zunächst betrifft die Änderung den blau markierten Bereich (siehe Karte zur Übersicht).
In den Randbereichen der Innenstadt, südlich der Celler Straße und Fallersleber Straße, sowie auf der Ostseite der Wilhelmstraße, ist das Parken Werktags (Montag bis Samstag) von 9:00 bis 20:00 Uhr zukünftig kostenpflichtig und zeitlich beschränkt. Außerhalb dieses Zeitraumes, sowie an Sonn- und Feiertagen, ist das Parken weiterhin kostenlos.
Wie hoch sind die Parkgebühren?
Die Parkgebühren entsprechen denen der Parkgebührenzone 1, die schon heute den Großteil der Innenstadt umfasst. Daraus ergeben sich beispielsweise folgende Parkgebühren:
30 Min. | 0,90€ |
60 Min. | 1,80€ |
120 Min. | 3,60€ |
180 Min. | 5,40€ |
Die exakte Parkdauer ergibt sich am Parkscheinautomaten-Display entsprechend der eingeworfenen Münzen, bei elektronischer Parkgebührenzahlung (Handyparken) minutengenau.
Die Höchstparkdauer beträgt 180 Minuten (3 Stunden).
Wo kann ich einen Parkschein kaufen?
Parkscheine können an den Parkscheinautomaten mit Bargeld erworben werden. Flexibel lässt sich das Parken auch mit der App PayByPhone (Öffnet in einem neuen Tab) über das Smartphone, beispielsweise mit Online-Zahlungsanbietern, bezahlen. Mit dem App-Parkschein kann das Parken minutengenau abgerechnet werden, es wird nur die Zeit bezahlt, die auch geparkt wurde! App-Parkscheine können außerdem bequem von unterwegs verlängert werden.
Mehr Informationen zum Handyparken finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, in Braunschweig zu parken?
Die Innenstadt bietet zahlreiche Parkplätze in Parkhäusern, von denen aus Geschäfte, Arbeitsplätze, Arztpraxen und Dienstleistungen gut zu erreichen sind. Das Parkleitsystem und die Onlineinformation zeigen jederzeit die Auslastung und freie Stellplätze an. Für Pendler und Besucher von außerhalb empfiehlt sich das vielfältige „Park and Ride“-Angebot der Stadt Braunschweig.
Mehr Informationen zur aktuellen Parkplatzverfügbarkeit in der Innenstadt sowie zu den Park and Ride Parkplätzen finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Wie ist das Parken für Bewohner geregelt?
Menschen die in der Parkzone gemeldet sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bewohnerparkausweis (Öffnet in einem neuen Tab) beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis kann innerhalb der Parkzone auf bewirtschafteten Parkplätzen und Bewohnerparkplätzen ohne zusätzlichen Parkschein und zeitlich unbegrenzt geparkt werden.
Ein Bewohnerparkausweis kostet zurzeit:
Für 6 Monate | einmalig 15,35€ |
Für 1 Jahr | einmalig 30,70€ |
Für 2 Jahre | einmalig 61,40€ |
Bewohnerparkausweise müssen gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Sie gelten, unabhängig von Fahrerin oder Fahrer, nur für das auf dem Ausweis angegebene Fahrzeug. Der Ausweis kann nicht auf andere Fahrzeuge übertragen werden. Pro Person wird nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt. Vor Ablauf ist eine Verlängerung des Ausweises zu beantragen.
Einen Bewohnerparkausweis können Sie im Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab)der Stadt Braunschweig beantragen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antrag finden Sie dort.