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Ausbildung in Teilzeit

Grundsätzlich ist im Einzelfall auch eine Ausbildung in Teilzeit möglich, sofern ein berechtigtes Interesse (u. a. wegen Betreuung eines eigenen Kindes, eines pflegebedürftigen Angehörigen oder anderer vergleichbarer schwerwiegender Gründe) besteht.

Sichergestellt sein muss allerdings, dass auch bei reduzierter Arbeitszeit die praktischen Anteile vermittelt werden und der Berufsschulunterricht bzw. die Lehrgänge am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. oder an der kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen ohne Einschränkungen besucht werden können.

Solltest Du Dich für eine Ausbildung in Teilzeit interessieren, sprich uns bitte direkt an, damit wir die Möglichkeiten gemeinsam erörtern können.

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