Braunschweig Inklusiv

Braunschweig wird inklusiv!

Die Stadt Braunschweig wird inklusiv. In einem über zweijährigen intensiven Beteiligungsprozess wurde der 1. Kommunale Aktionsplan Inklusion erarbeitet. Der Gesamtprozess wurde durch die Pandemie leider erheblich ausgebremst. Viele Braunschweiger*innen haben nach dem Grundsatz der Partizipation "nicht ohne uns über uns!" an den Zielen und Maßnahmen mitgewirkt.

Grundlage war die Braunschweiger Inklusionskonferenz, die 2019 mit rund 450 Teilnehmenden stattfand. Durch Online-Formate konnte die Partizipation der Braunschweiger*innen jedoch auch während der Pandemie - mit kleineren Formaten - aufrechterhalten werden.

Am 24. Mai 2022 hat der Rat der Stadt die Ziele und Maßnahmen beschlossen. In insgesamt 7 Lebensbereichen und einem übergeordneten Kapitel wurden 17 Hauptziele mit rund 80 Maßnahmen formuliert. An vielen Stellen - innerhalb und außerhalb der Verwaltung ist bereits ein inklusiver Grundstein gelegt. Der KAP enthält daher nicht nur neue Maßnahmen, sondern auch Maßnahmen, die bereits in der Umsetzungsphase sind und beibehalten oder weiterentwickelt werden sollen.

Ziel des Kommunalen Aktionsplans ist es die Inklusion in der gesamten Stadtgesellschaft und der Verwaltung zu verstetigen und zu verbessern um damit strukturelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Teilhabe aller Menschen in Braunschweig ermöglichen bzw. erleichtern.

Der KAP wurde in Standard-Sprache, in Einfacher Sprache und in einer barrierefreien Version verfasst. 

Unser gemeinsames Ziel: Ein inklusives Braunschweig

Der Weg zu einer inklusiven Stadtgesellschaft

Eine inklusive Stadtgesellschaft u. a. durch selbstbestimmte Mobilität© © VCÖ-Factsheet 2014-13

Am 26. März 2009 trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit BehinderungenPDF-Datei176,66 kB, in Kraft und ist somit geltendes Recht. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der bereits bestehende Menschenrechte für Menschen mit Behinderung konkretisiert.

Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, die volle und wirksame Teilhabe (Inklusion) von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen und umzusetzen. Inklusion betrifft damit sowohl den privaten Sektor als auch den öffentlichen Bereich. Inklusion in allen Lebensbereichen ist damit eine große Herausforderung an eine Stadtgesellschaft wie Braunschweig, die als langfristiger Prozess verstanden und angelegt sein muss.

Als Grundlage für die lokale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat der Rat der Stadt Braunschweig am 2. Juni 2015 die Leitlinie zur gleichberechtigten Teilhabe "Braunschweig Inklusiv"PDF-Datei144,23 kB beschlossen.

Durch die Leitlinie "Braunschweig Inklusiv" wurde festgelegt, dass in Braunschweig eine örtliche Aktionsplanung entwickelt werden soll, die sich auf globale Ziele in den folgenden sechs Lebensbereichen bezieht:

Verkehr / Mobilität: Jede/r kann sich ungehindert und selbstbestimmt von einem Ort zum anderen bewegen
Wohnen: Jede/r soll frei wählen können wie, wo und mit wem er oder sie wohnen möchte
Freizeit, Kultur, Sport und Gesundheit: Unterschiedliche Teilhabevoraussetzungen der Menschen werden von Kulturschaffenden und Kulturveranstaltern sowie von den Verantwortlichen für Erholung, Freizeit, Sport und Gesundheit berücksichtigt
Arbeit: Jede/r erhält Anerkennung und Respekt für ihre/seine Fertigkeiten, Fähigkeiten und seinen verdienstvollen Beitrag zur Arbeitswelt
Erziehung und Bildung: Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen können gemeinsam aufwachsen und lernen
Öffentliches und politisches Leben: Es wird Mitbestimmung und Beteiligung an politischen Prozessen sowie der damit in Zusammenhang stehenden Förderung und ggf. erforderlichen Assistenzleistung gewährleistet

Ab April 2016 bis November 2017 haben diverse Sitzungen einer Planungsgruppe (3) sowie der - bereits zur Entwicklung der Leitlinie gebildeten - AG Inklusion (3) unter Federführung der Stadtverwaltung stattgefunden, bei der die weitere Vorgehensweise zur Erstellung eines Kommunalen Aktionsplanes (KAP) für die Stadt Braunschweig beraten und beschlossen wurde.

Es wurden unter Beteiligung der Fraktionen und der Gruppe im Rat der Stadt Braunschweig insbesondere der Entwurf einer Geschäftsordnung für die am Entwicklungsprozess beteiligten Gremien, der Grobentwurf eines KAP sowie Vorschläge für die Zusammensetzung und Aufgabenbeschreibung einer zu bildenden Lenkungsgruppe erarbeitet.

Im März 2018 erfolgte die Konstituierung der Lenkungsgruppe unter Vorsitz des Oberbürgermeisters, die in ihrer ersten Sitzung ein Handlungskonzept beschlossen hat, das sowohl die Vorbereitung einer Braunschweiger Inklusions-Konferenz (BIK), die Abfassung des KAP als auch dessen spätere Umsetzung und Evaluation beinhaltet und somit bereits bis in das Jahr 2020 reicht.

Die 1. Braunschweiger Inklusions-Konferenz hat am 8./9. Februar 2019 stattgefunden. Neben den bisher Beteiligten wurden weitere Expertinnen und Experten sowie alle interessierten Braunschweigerinnen und Braunschweiger dazu eingeladen, sich bei der Konferenz mit ihren Ideen und Erfahrungen einzubringen.

In Workshops und anderen Beteiligungsmöglichkeiten wurden Projekte und Maßnahmen zu den o. g. sechs Lebensbereichen erarbeitet, die das inklusive Zusammenleben in Braunschweig fördern sollen. Die Arbeitsergebnisse sollen in einem Aktionsplan zusammengefasst und anschließend dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Der Entwicklungsprozess seit 2009

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Fachbereich Soziales und Gesundheit

Koordination "Braunschweig Inklusiv"

Anschrift

Naumburgstraße 25
38124 Braunschweig

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Fax: 0531 4705099

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