Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche in Braunschweig
Welche Leistungen beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket?
- eintägige Ausflüge/mehrtägige Klassenfahrten
- persönlicher Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Nachhilfeunterricht
- Mittagsverpflegung an Kindertagesstätten und Schulen
- Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten
Wer bekommt diese Leistungen?
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II
- Leistungsberechtigte nach dem 3. & 4. Kapitel SGB XII
- Kinderzuschlagsberechtige
- Wohngeldberechtigte
- Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG
Welche Personenkreise sind berechtigt?
- Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
- Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Ihren Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen sie grundsätzlich dort stellen, wo sie bereits jetzt Leistungen erhalten:
Leistungsberechtigte nach dem SGB II
Jobcenter Braunschweig, Willy-Brandt-Platz 7, 38102 Braunschweig
Wohngeldempfänger, Kinderzuschlagsberechtigte, Leistungsberechtigte nach dem 3. & 4. Kapitel SGB XII
Stadt Braunschweig, Sachgebiet Bildung- und Teilhabe, Naumburgstraße 25, 38124 Braunschweig
Leistungsberechtigte dem AsylbLG
Stadt Braunschweig, Abt. Migrationsfragen und Integration, Naumburgstraße 25, 38124 Braunschweig