Flüchtlinge in Braunschweig
Das erhöhte Anwachsen der weltweiten Flüchtlingsbewegungen hat im Jahr 2015 auch zu einer starken Zunahme der Einwanderung nach Europa und nach Deutschland geführt. Allein im Jahr 2015 sind geschätzt eine Million Geflüchtete in Deutschland eingetroffen und nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer und von dort auf die Städte und Gemeinden verteilt worden.
Zum Jahresende 2015 nahm das Niedersächsische Innenministerium Abstand von der bisherigen Regelung, niedersächsische Städte, in denen sich Landeserstaufnahmeeinrichtungen befinden, von der Verpflichtung zur dauerhaften Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern freizustellen. In diesem Zusammenhang wurden erstmals auch der Stadt Braunschweig ab Januar 2016 Asylsuchende zur dauerhaften Unterbringung zugewiesen.
Bis Ende 2015 stand die Stadt nur in der Verpflichtung, einer kleineren Zahl von Geflüchteten aus dem Resettlement-Programm (Ratsbeschluss vom 28. Februar 2012), Kontingentflüchtlingen und nachziehenden Familienangehörigen Hilfestellung bei der Integration in die hiesige Gesellschaft zu leisten. Dies ist seit 2016 nunmehr zu einer neuen und wesentlich umfangreicheren Aufgabenstellung für die Stadt - die kommunale Infrastruktur und das Handeln von Politik und Verwaltung auf kommunaler Ebene – die Stadtgesellschaft und ihre Bürgerinnen und Bürger geworden. Seither, und besonders auch in den Jahren der großen Flüchtlingswelle 2016/2017 und bei dem Eintreffen hunderter Ukrainerinnen und Ukrainer in den Jahren 2022 und 2023, haben sich die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger dieser Herausforderung erfolgreich und mit viel Engagement gestellt.
Der Rat der Stadt Braunschweig hat mit seinen einstimmig gefassten Beschlüssen zum "Standortkonzept Flüchtlingsunterbringung" (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab) am 21. Dezember 2015 und zum „Konzept zur Integration von Flüchtlingen in Braunschweig“ (Öffnet in einem neuen Tab) am 15. März 2016 die Rahmenbedingungen für eine dezentrale Unterbringung der asylsuchenden Menschen an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Braunschweig und gleichzeitig für die Integration der neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger in der braunschweigischen Stadtgesellschaft geschaffen. Acht von 15 ursprünglich geplanten Wohnstandorten sind realisiert und bis 2018 bezogen worden. Zusätzlich wurden ab 2020 drei weitere Immobilien zur Unterbringung von Geflüchteten angemietet und in Betrieb genommen.
Neben Familien und Erwachsenen betreut die Stadt auch junge Menschen, die ohne ihre Eltern eingereist sind. Diese unbegleiteten, minderjährigen Geflüchteten (umG), die unter der Obhut der Stadt stehen, werden z. B. in stationären Wohngruppen der freien Jugendhilfeträger oder in städtischen Einrichtungen betreut. In Kooperation mit den Bildungsträgern der Stadt wird an der schulischen und beruflichen Integration dieser Jugendlichen gearbeitet.
Für die ehrenamtlich engagierten Braunschweigerinnen und Braunschweiger, für Institutionen, Verbände und Vereine, die sich mit Flüchtlingsangelegenheiten befassen und für alle, die sich über das Thema „Flüchtlinge in Braunschweig“ informieren wollen, dienen die nachfolgenden Seiten als Informationsbörse zu folgenden Themen:
- Standortkonzept Flüchtlingsunterbringung
- Konzept zur Integration von Flüchtlingen in Braunschweig
- FAQ – Flüchtlinge in Braunschweig
- Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
- Bürgerschaftliches Engagement / Ehrenamt
- Örtliche Netzwerke / Kooperationspartner
- Integrationsangebote / Projekte (Datenbank)
- Info-Börse (Links) / Spenden
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