Soziale Notlagen

Einige Menschen sind in einer wirtschaftlichen oder sozialen Notlage. Das bedeutet, dass sie nicht genug Geld für das Leben haben, zum Beispiel, weil sie nur wenig Geld verdienen. Oder die Menschen verlieren vielleicht bald ihre Wohnung. 
Der Fachbereich Soziales und Gesundheit hat viele Angebote, die in solchen Notlagen helfen können.
Durch den Krieg in der Ukraine werden bei uns Strom und Energie teurer. Zum Beispiel steigen die Heizkosten immer mehr. Auch hierbei können Sie Hilfe bekommen.

Unten bei den Links finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen. 

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie arbeiten können und Hilfe brauchen, melden Sie sich zuerst beim Jobcenter Braunschweig.

Wir haben hier noch nicht alle Angebote und Leistungen aufgeschrieben. Wir aktualisieren die Seite immer wieder.

Diese Informationen werden in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt.

Unsere Hilfen im Einzelnen

Kein oder weniger Einkommen

Es kann passieren, dass sich Ihr Einkommen ändert und Sie nun weniger oder gar kein Einkommen mehr haben. Zum Beispiel, weil Sie nicht mehr arbeiten und jetzt Rente bekommen. Dann reicht das Geld vielleicht nicht mehr für Ihr Leben.

Für diese Situation gibt es diese Hilfen:

  • Wohngeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung

Informationen zu den einzelnen Hilfen finden Sie weiter unten bei den Links.

Laufende Kosten für den Lebensunterhalt steigen

Ihr Vermieter erhöht vielleicht die Miete oder die Nebenkosten. Ihr Geld hat vorher schon nur knapp gereicht und durch die höheren Kosten wird es jetzt noch schwieriger für Sie. Dann können Sie vielleicht laufende Sozialleistungen bekommen.
Laufende Sozialleistungen bedeutet, dass Sie die Hilfe über längere Zeit immer wieder bekommen.

Für diese Situation gibt es diese Hilfen:

  • Wohngeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung

Informationen zu den einzelnen Hilfen finden Sie weiter unten bei den Links.

Bitte beachten Sie, dass die Stromkosten schon in Ihren Leistungen berücksichtigt sind. Durch steigende Stromkosten haben Sie im Normalfall keinen Anspruch auf weitere Hilfen.

Zusätzliche Leistungen für Haushalte mit Kindern

Wenn Ihr Kind Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe/ Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhält, haben Sie Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Es werden Kosten für Schulbedarf, Ausflüge und Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen in der Schule, Kita, Krippe oder Kindertagespflege und für Vereinsbeiträge (Kultur, Sport, Freizeit) übernommen.

Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder

Sie haben ein Kind und bekommen für Ihr Kind eine von diesen Hilfen:

  • Wohngeld 
  • Kinderzuschlag 
  • Sozialhilfe 
  • Grundsicherung 
  • Leistungen für Asylbewerber

Dann können Sie auch weitere Hilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Ihr Kind bekommen. Sie können beantragen, dass durch das Bildungs- und Teilhabepaket diese Kosten bezahlt werden:

  • Sachen für die Schule, zum Beispiel Bücher und Hefte
  • Ausflüge mit der Schule und Klassenfahren
  • Fahrten zur Schule und nach Hause
  • Lernförderung wie Nachhilfe
  • Mittagessen in der Schule
  • Betreuung in Kita, Krippe oder Kindertagespflege
  • Beiträge für Vereine im Bereich Kultur, Sport, Freizeit

Einmalige Unterstützung

Sie können laufende Unterstützung bekommen. Das bedeutet, dass Sie die Hilfe über längere Zeit immer wieder bekommen. Vielleicht brauchen Sie aber nicht immer die Hilfe. Dann können Sie einmalige Unterstützungsleistungen bekommen. Diese Hilfe ist dann nur für eine bestimmte Sache. 
Eine einmalige Unterstützung können Sie zum Beispiel in diesen Fällen bekommen:

  • Hohe Nachzahlung bei den Nebenkosten
  • Bezahlen von Mietschulden
  • Nachzahlung für die Stromkosten

Unten finden Sie die Links zu mehr Informationen zu den Angeboten.

Weitere Hilfen

Es gibt auch noch weitere Hilfsangebote für andere Notlagen.

  • Krankenversicherung:
    In Deutschland muss jeder eine Krankenversicherung haben. Aber trotzdem haben nicht alle Menschen eine Krankenversicherung. Diese Menschen können vielleicht die sogenannte Krankenhilfe bekommen. Das Ziel ist hierbei aber vor allem, dass diese Menschen auch eine Krankenversicherung bekommen.
  • Kosten für Beerdigung:
    Wenn eine Person aus Ihrer Familie stirbt und Sie die Kosten für die Beerdigung nicht bezahlen können, dann können die Kosten vielleicht übernommen werden. Vorher wird noch geprüft, ob vielleicht noch eine andere Person aus Ihrer Familie die Beerdigung bezahlen kann.
     

Links

Kontakt

Soziale Sicherung, Behindertenhilfe, Rechtsangelegenheiten

Anschrift

Naumburgstraße 25
38124 Braunschweig

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  • Montag: 09:00  Uhr bis 12:30 Uhr
  • Dienstag: geschlossen
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  • Sonntag: geschlossen

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