Altbatterien

Batterien und Akkus können erhebliche Umweltbelastungen verursachen. Das Batteriegesetz (Öffnet in einem neuen Tab)schreibt deshalb vor, dass jeder, der Batterien verkauft, auch ausgediente Batterien unentgeltlich zurücknehmen muss. Der Endverbraucher ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet.

Die Batterien werden sortiert und - je nach Inhaltsstoffen - wiederverwertet oder in Sonderabfallbehandlungsanlagen entsorgt. Batterien, Akkus, Autobatterien und Knopfzellen dürfen auf keinen Fall in den Restmüll.

Die Einhaltung des Batteriegesetzes wird von der Abfallbehörde der Stadt Braunschweig überwacht.

Kontakt

Frau Bialobrzeski

Weitere Informationen

Batterieverordnung, Gefahrstoffrecht, Verpackungsgesetz

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