Genehmigungsbedürftige Anlagen

Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, unterliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht. Der Katalog dieser Anlagen ist abschließend in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) (Öffnet in einem neuen Tab) festgelegt.

Nicht zu dieser Anlagengruppe gehören Verkehrswege und Flughäfen bzw. –plätze, die nicht eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, sondern eines straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens, eines Verfahrens der Bauleitplanung oder einer Planfeststellung bzw. luftverkehrrechtlichen Genehmigung bedürfen.

Bei gegebenem Anlass können Sie sich an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (Öffnet in einem neuen Tab) oder die Immissionsschutzbehörde der Stadt Braunschweig wenden.

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Herr Schulze

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Leitung der Stelle "Abfallrecht und Immissionsschutz", Schornsteinfegerwesen

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