Pflanzenschutz

Treten Schadorganismen auf, muss nicht unbedingt gleich zu umweltbelastenden chemischen Pflanzenschutzmitteln gegriffen werden. Es gibt biologische Methoden, z. B. den Einsatz von Kräuterbrühen oder den Einsatz so genannter Nützlinge. Voraussetzung für gesunde Pflanzen sind ein gesunder Boden, geeignete Standortwahl und gute Pflanzenpflege. Auch Fruchtfolge und Anordnung bestimmter Pflanzennachbarschaften stärken die Abwehrkräfte der Pflanzen und machen vielfach chemischen Pflanzenschutz überflüssig.

Chemische Pflanzenschutzmittel sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn natürliche Methoden der Schadensbegrenzung nicht ausreichen, um den Ertrag und die Qualität von Kulturpflanzen zu sichern. Oft haben diese Mittel unerwünschte ökologische Folgen: Sie können beispielsweise über den Boden bis in das Grundwasser gelangen oder sich der Nahrungskette anreichern.

Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln ist durch das Pflanzenschutzgesetz und andere entsprechende Verordnungen geregelt. Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen nur angewendet werden, soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Es dürfen ausschließlich Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die mit der Angabe „Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig“ gekennzeichnet sind.

Auf befestigten Flächen werden diese Mittel nur schwach absorbiert und verzögert abgebaut, so dass hier in besonderem Maße die Gefahr der Abschwemmung in die Kanalisation und in oberirdische Gewässer gegeben ist.

Grundsätzlich verboten ist die Anwendung auf Straßen, Gehwegen, Radwegen, Wegrändern, Garagenzufahrten, Parkplätzen, Hof- und Betriebsflächen, Kinderspielplätzen und nicht begrünten Flächen von Sportplätzen.

Auf diesen Flächen dürfen auch keine Stoffe wie z. B. Kochsalz, Streusalz, Essig und andere Säuren, Düngemittel o. ä. zum Zwecke der Unkrautbekämpfung ausgebracht werden. Gleiches gilt für Biozide, d. h. für Mittel zur Bekämpfung pflanzlicher Mikroorganismen wie Moose und Algen.

In begründeten Einzelfällen kann die Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf einen schriftlichen Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen – Bezirksstelle Braunschweig, Helene-Künne-Allee 5, 38122 Braunschweig, Telefonnummer 0531 28997-0.

Pflanzenschutz- und andere Schädlingsbekämpfungsmittel sind schadstoffhaltig. Reste müssen beim Schadstoffmobil oder im Abfallentsorgungszentrum Braunschweig-Watenbüttel abgegeben werden. Informationen dazu finden Sie unter: ALBA Braunschweig oder service-bsalbainfo und unter der Telefonnummer 0531 8862-0 Kundenservice-Center.

Erläuterungen und Hinweise