Asbestabfälle

Asbest bezeichnet eine Gruppe natürlich vorkommender Mineralfasern, von denen insbesondere die ganz feinen Fasern in der Atemluft stark krebserregend wirken. Beim Menschen können sie den sonst seltenen Brust- oder Zwerchfellkrebs und andere Krebserkrankungen der Atmungsorgane hervorrufen. Asbest ist sehr hitzebeständig, chemikalienunempfindlich und isoliert gut. Als die gesundheitlichen Risiken noch nicht bekannt waren, wurde es deshalb früher häufig im Wärme-, Feuer- und Schallschutz verwendet. Asbesthaltige Produkte dürfen in Deutschland mittlerweile nicht mehr eingesetzt werden. Ein Problem ist jedoch die Entsorgung bestehender, Asbest enthaltender Altgeräte und Baustoffe.

Bei den asbesthaltigen Produkten unterscheidet man zwei Gruppen:

  • Festgebundener Asbest wurde bis 1990 in Asbestzement und anderen Hartasbestprodukten verwendet, wie z. B.: Wellplatten, Fassaden- und Balkonverkleidungen, Kunststoff-Dichtungsmaterialien, Fensterbrettern und Blumenkästen.
  • Schwach gebundener Asbest wurde als Spritz- und Weichasbest bis ca. 1979 verwendet in Decken- und Wandbeschichtungen, Platten zum Brand-, Feuchtigkeits-, Wärme- und Schallschutz, zur Ummantelung von Wasserleitungen und Kesselanlagen, aber auch als Asbestpappen und -papiere in Elektrogeräten (z. B. Nachtspeicherheizungen, Heizgeräte, Toaster, Haartrockner, Bügeleisen), Asbesttextilien (z. B. alte Bügelbrettbezüge, Feuerlöschdecken, Dichtschnüre) oder als Unterseite und Unterlage von Fußbodenbelägen.

Eine Gesundheitsgefährdung entsteht durch freigesetzten Asbeststaub bei Bearbeitung, mechanischer Beanspruchung, Verwitterung oder Abbruch asbesthaltiger Produkte, aber auch bei Reparatur- und Wartungsarbeiten an asbesthaltigen Elektrogeräten. Hinweise auf Asbest können in vielen Fällen die Bauunterlagen, der Verwendungszweck, das Baujahr oder der Gerätetyp geben.

Insbesondere bei Aus- und Umbauarbeiten wird leicht Asbeststaub freigesetzt, wenn asbesthaltige Materialien beschädigt oder herausgerissen werden. Besteht Asbestverdacht, sollten Sie zunächst versuchen, durch Anfragen beim Hersteller herauszubekommen, ob ein Produkt überhaupt Asbest enthält. Gegebenenfalls ist eine Materialprobe durch eine Fachfirma zu untersuchen. Der Umgang mit Asbest erfordert aufwändige Schutzmaßnahmen. Eine Sanierung sollte deshalb stets durch eine Fachfirma und nicht privat erfolgen.

Bei Geräten ist entscheidend, wo im Gerät Asbest eingesetzt wurde und ob auch wirklich Asbestfasern freigesetzt werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter Angabe von Hersteller, Gerätetyp und Seriennummer beim Hersteller und zu Nachtspeicherheizungen bei der BS|ENERGY (Öffnet in einem neuen Tab).

Bei der Entsorgung von Asbestprodukten ist Einiges zu beachten:

  • Asbesthaltiger Abfall bis zu 2.000 kg pro Jahr, z. B. aus Gebäudesanierungen, Abbrucharbeiten bzw. Nachtspeicheröfen, kann über die ALBA Braunschweig entsorgt werden. Vor Beginn der Arbeiten muss eine Entsorgungsgenehmigung vorliegen, die bei der ALBA Braunschweig GmbH zu beantragen ist.

Fallen mehr als 2.000 kg asbesthaltiger Abfall pro Jahr an, so ist ein Entsorgungsnachweis bei der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (Öffnet in einem neuen Tab) (NGS, Alexanderstr. 4-5, 30159 Hannover) zu beantragen; auch dieser Nachweis muss vor Beginn der Arbeiten vorliegen.

Tipps:

  • Bei zweifelhaften Kleingeräten ist der Nachweis durch eine Analyse teurer als der Ersatz des Gerätes. Es empfiehlt sich daher die alten Geräte über den Sondermüll zu entsorgen.
  • Besteht eine konkrete Gesundheitsgefahr für Gebäudebenutzer, insbesondere durch schwachgebundenen und ungeschützten Asbest, muss durch eine Fachfirma saniert werden. Informationen über Asbestsanierungsfirmen gibt es beim Fachverband Schadstoffsanierung (Öffnet in einem neuen Tab), Nassauische Straße 15, 10717 Berlin.

Der unsachgemäße Umgang mit Asbest kann formlos bei der Abfallbehörde der Stadt Braunschweig (Fachbereich Umwelt) angezeigt werden.

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