Aufenthaltserlaubnis-EU
Familienangehörige von Unionsbürgern oder Staatsangehörigen aus Island, Liechtenstein oder Norwegen, die nicht selbst die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten besitzen, erhalten bei der Anmeldung eine Aufenthaltserlaubnis-EU ausgehändigt.
Ein Antrag muss nicht gestellt werden.