Diese Seite auf Facebook empfehlenDiese Seite auf Twitter empfehlenDiese Seite per E-Mail empfehlenSeite vorlesen Niederlassungserlaubnis Die Niederlassungserlaubnis gewährt ein eigenständiges und dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Sie berechtigt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.