Wahlvorschlag
Als Wahlvorschläge bezeichnet man die zu einer Wahl aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber bzw. Listen von Bewerberinnen und Bewerbern. Diese Vorschläge können von Parteien und von Wählergruppen (Kommunalwahlen) oder sonstigen politischen Vereinigungen (Europawahlen), aber auch von Einzelpersonen (nicht bei Europawahlen) gemacht werden.
Die Wahlleitung der jeweiligen Ebene (Bundes-, Landes-, Kreis- bzw. Gemeindewahlleitung) nimmt die Vorschläge entgegen und entscheidet gemeinsam mit dem jeweiligen Wahlausschuss über deren Zulassung.
In einigen Fällen benötigen die Wahlvorschläge eine bestimmte Zahl von Unterstützungsunterschriften von anderen Wahlberechtigten, um zugelassen werden zu können.
Bei Kommunalwahlen werden die Wahlvorschläge als Gesamtlisten der Parteien bzw. Wählergruppen oder als Einzelwahlvorschlag (Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber) bezeichnet.
Auf der linken Seite der Stimmzettel bei Landtags- und Bundestagswahlen stehen die Kreiswahlvorschläge, die mit der Erststimme gewählt werden. Die Parteilisten auf der rechten Seite (Zweitstimme) nennt man bei Landtagswahlen Landeswahlvorschläge, bei Bundestagswahlen Landeslisten.
Landeslisten gibt es auch bei der Europawahl und zwar dann, wenn diese Listen nur für ein oder mehrere Bundesländer, aber nicht für das gesamte Bundesgebiet gelten. Ist das doch der Fall, heißen sie Bundeslisten. Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber gibt es bei der Europawahl nicht.