Gesamtkonzept Wallring

Gesamtkonzept Wallring sowie die dafür erforderlichen Bebauungspläne:

Erläuterungsbericht

Luftbild des Wallrings

Der Wallring, der dem Verlauf der Okerumflutgräben folgt, umschließt als durchgängiger Grünbereich die Braunschweiger Innenstadt und stellt eines der bedeutendsten städtebaulichen und stadthistorischen Elemente der Braunschweiger Stadtgestalt dar. Er bildet gleichsam das "Rückgrat" der Stadt und verleiht ihr Individualität. Die Bebauung folgte dem unter der Leitung von Peter Joseph Krahe 1803 konzipierten Wallringplan. Danach bestimmen axial ausgerichtete Straßenräume, an denen sich großzügige parkartige Gärten mit repräsentativen Villen aufreihen, geometrisch geformte Plätze und im Kontrast dazu stehende naturnah gestaltete Parkanlagen bis heute das Bild.

Plan mit der Promenade von 1826

Oberstes Ziel der Stadtplanung war es schon immer, die in der Großform angelegten gestalterischen wie funktionalen Zusammenhänge des Wallrings zu erhalten und weiterzuentwickeln. So war der Wallring Thema verschiedener Planungen und Satzungen und als Baudenkmal genießt er einen besonderen Schutz. Bereits 1939 wurde für weite Teile des Wallrings ein Bebauungsplan erlassen - der IN 1 - der bis heute gilt. Zum Erhalt der Grundstruktur des Wallrings hatte die Stadt dann 1951 im Zusammenhang mit der Bauverordnung der Stadt Braunschweig eine Wallringsatzung als städtebauliches Regelwerk erlassen.

Die rechtskräftigen Planungsinstrumente (IN 1 und Wallringsatzung) entsprechen allerdings nicht mehr den heutigen Nutzungsanforderungen und beruhen auf längst veralteten Rechtsgrundlagen. Um den Charakter des Braunschweiger Wallrings auch zukünftig zu erhalten, ihn vor unerwünschten Fehlentwicklungen schützen und behutsam weiterentwickeln zu können, ist daher ein eindeutiges, den heutigen Regelungserfordernissen entsprechendes Planungsrecht nötig.

Für das Gebiet des Wallrings werden insgesamt vier Bebauungspläne erarbeitet, um auf den unterschiedlichen städtebaulichen Druck angemessen reagieren zu können.

Bis zur endgültigen Beschlussfassung der Bebauungspläne werden die Planungsziele durch Veränderungssperren gesichert.
Der Rat hat in seinen Sitzungen am 16.02.2010 sowie am 11.05.2010 Veränderungssperren für den jeweiligen Geltungsbereich der Bebauungspläne beschlossen.
Grundlage für die Erarbeitung der Bebauungspläne ist das vorliegende Gesamtkonzept. Es formuliert anhand einer umfassenden Bestandsanalyse Planungsziele für die weitere Entwicklung des Wallrings. Das Gesamtkonzept hat den Bereich des Wallrings als zentrale Betrachtungsebene und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Abschnitte innerhalb der Okerumflut. Nach Durchführung und Auswertung dieser frühzeitigen Bürgerbeteiligung werden die Bebauungspläne auf Basis des Gesamtkonzepts einzeln fortgeführt.

Die genauen Geltungsbereiche der noch zu erarbeitenden Bebauungspläne können den Plänen zu Beginn des Erläuterungsberichtes sowie dem Maßnahmenplan (Plan 5 - siehe weiter unten) entnommen werden.

Im Rahmen der Bestandsanalyse wurden folgende Kriterien untersucht und aufgezeigt:

Auf der Grundlage der Bestandsanalyse wurden die folgenden Pläne erarbeitet. Sie dienen alle der Verdeutlichung der Planungsziele:

Bearbeitung:

Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Braunschweig
Abteilung Stadtplanung,
Stand: April 2010

Erläuterungen und Hinweise