Baden in Braunschweiger Gewässern

Baden in Gewässern ist nur im Kennel-Bad und an der Badestelle Heidbergsee zugelassen. In der Schunter ist das Baden ebenfalls zulässig.

Im Bienroder See gibt es gefährliche Bunkerteile, sodass hier das Baden nicht erlaubt ist. Gefährliche Betonteile gibt es ebenso am Moorhüttenteich, sodass das Baden hier ebenso nicht erlaubt ist. Zudem stehen Gründe des Naturschutzes dem Baden entgegen.

Die Situation hat folgenden rechtlichen Hintergrund: Zwar darf grundsätzlich jedermann die natürlichen fließenden Gewässer im Rahmen des Gemeingebrauchs zum Baden benutzen, jedoch musste das Baden wegen der Wasserqualität durch die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig“ vom 14. Mai 2024 in der Oker und in den mit der Oker im Zusammenhang stehenden Gewässern verboten werden. Gründe sind

 - Mischwasserabschläge bei Starkregen

 - Regenwassereinleitungen (Straßenabwasser)

 - Abwassereinleitung (Kläranlage Wolfenbüttel)

Hinsichtlich der Schwermetalle wäre das Wasser der Oker für das Baden solange unbedenklich, wie der schwermetallbelastete Schlamm am Grund der Oker nicht aufgewühlt wird.

In den Park- und Grünanlagen gilt die Park- und Grünanlagensatzung, die das Baden ist in den in Park- und Grünanlagen befindlichen Gewässern untersagt, wenn das Gewässer nicht zum Baden freigegeben wurde. Seit Juli 2020 ist das Baden in den städtischen Bereichen der Badestelle Heidbergsee zugelassen. 

Badestelle Heidberg© Stadt Braunschweig

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