Oker: Maßnahmenkonzept

In der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) aus dem Jahr 2000 ist das Ziel formuliert, dass Oberflächengewässer spätestens 15 Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie einen guten ökologischen Zustand zu erreichen haben.

Die Oker weist sowohl hinsichtlich der biologischen und physikalisch-chemischen als auch hinsichtlich der sogenannten „hydromorphologischen“ Qualitätskomponenten deutliche Defizite auf. Durch die Stauanlagen und Gewässerbegradigungen ist die Oker nicht mehr in ihrem ursprünglichen Zustand. Sie ist daher fast auf ganzer Länge als erheblich veränderter Wasserkörper ausgewiesen.

Für erheblich veränderte Wasserkörper gilt das „gute ökologische Potenzial“ an Stelle des in der EU-WRRL allgemein geforderten „guten ökologischen Zustands“ als Umweltziel.

Nach der Bestandsaufnahme (2004), dem Bewirtschaftungsplan (2009) und dem Maßnahmenprogramm (2009) des Landes Niedersachsen hat nun die Stadt Braunschweig einen weiteren Schritt zur Umsetzung der EU-WRRL für die Oker auf ihrem Gebiet getan. Für die Oker im Stadtgebiet wurde ein Maßnahmenkonzept erarbeitet.

Das Konzept beschreibt die wesentlichen Belastungsfaktoren und stellt dar, durch welche Maßnahmen das gute ökologische Potenzial nach der EU-WRRL am effektivsten erreicht werden kann. Die Planung hat konzeptionellen Charakter und bezieht über den eigentlichen Flusslauf hinaus auch die Aue und das Einzugsgebiet mit ein, sofern von dort wesentliche Belastungen für die Oker zu erwarten sind.

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