Aufenthaltserlaubnis-EU
Familienangehörige von Unionsbürgern oder Staatsangehörigen aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, die nicht selbst die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten besitzen, erhalten bei der Anmeldung eine Aufenthaltserlaubnis-EU ausgehändigt, ein Antrag muss nicht gestellt werden.
Voraussetzungen
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis-EU sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden können. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Ihre Ansprechpartner entnehmen Sie der rechten Spalte.
Unterlagen
- Vordruck
- gültiger Nationalpass bzw. Ausweis
- zwei aktuelle Passfotos
Hinweis
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.
Gebühren
Gebühren werden nicht erhoben.