Informationen zur Kommunalwahl 2016

Guten Tag!

Bald sind in Braunschweig Kommunal-Wahlen.

Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie aufgeschrieben.

 

Die Wahl-Rechtsgrundsätze

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Für die Wahl gibt es fünf wichtige Regeln.

Diese Regeln nennt man: Wahl-Rechtsgrundsätze.

Die Wahl-Rechtsgrundsätze sind:

  1. Die Wahl ist allgemein.
    Das heißt: 
    Jede Person, die wahlberechtigt ist, 
    darf wählen.
  2. Die Wahl ist direkt.
    Das heißt:
    Sie wählen direkt die Menschen,
    die Politik für Braunschweig machen möchten.
  3. Die Wahl ist frei.
    Das heißt:
    Sie wählen freiwillig.
    Sie entscheiden selbst,
    wen Sie wählen möchten.
  4. Jede Stimme hat den gleichen Wert.
    das heißt:
    Es ist egal wie viel Geld Sie verdienen
    oder welche Bildung Sie haben.
    Alle Stimmen zählen gleich viel.
  5. Die Wahl ist geheim.
    Das heißt:
    Sie geben Ihre Stimme in einer
    Wahl-Kabine ab.
    Keiner darf Ihnen dabei zusehen.

Sie haben noch Fragen?

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Kommen Sie im Wahl-Amt vorbei.
Oder schreiben Sie eine E-Mail.
Oder rufen Sie das Wahl-Amt an.

 

Die Adresse vom Wahl-Amt ist:

Reichsstraße 3
38100 Braunschweig

Die E-Mail-Adresse vom Wahl-Amt ist:

wahlenbraunschweigde

Die Telefon-Nummer vom Wahl-Amt ist:

0531 470 4114

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  • Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
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