Lebensmittelkontrollsekretär-Anwärter:in
Ausbildungsinhalte:
Der Tätigkeitsbereich umfasst u.a.:
- Überwachung des Verkehrs von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnissen und kosmetischen Mitteln gemäß Vorgaben und Anforderungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmenüberwachung – AVV Rüb)
- Durchführung der amtlichen Kontrollen und Ausübung des Vollzugs im Außendienst, einschließlich Durchführung von Ermittlungen bei Verstößen gegen das gesamte Lebensmittelrecht, Durchsetzung der amtlichen Vollzugsmaßnahmen nach den Vorgaben des LFGB, Treffen ordnungsbehördlicher Anordnungen und deren Überprüfung sowie Durchführen der erforderlichen Maßnahmen
- Fertigen von Kontrollberichten, einschließlich der aktenmäßigen und EDV-technischen Dokumentation der Kontrollmaßnahmen sowie Vorgangsbearbeitung
- Durchführung von Ermittlungen in Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Ermittlungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit EU-Schnellwarnmeldungen
- Entnahme von amtlichen Proben einschließlich Auswertung der Befunde
- Beratung von Gewerbebetreibenden in Angelegenheiten des Lebensmittelrechts einschließlich Hygiene, betriebliche Eigenkontrolle sowie zu Um- und Neubauten
- Fachbehördliche Stellungnahmen im Rahmen bau- und gewerberechtlicher Planungs- und Antragsverfahren zu Betrieben im Geltungsbereich des LFGB
- Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden sowie anlassbezogene Beratungen
Voraussetzungen:
- Gesundheitliche und charakterliche Eignung
- Höchstalter 39 Jahre, für Schwerbehinderte 44 Jahre
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
- Berufsausbildung auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie mit Tabakerzeugnissen im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes (wie z. B. Bäcker:in, Fleischer:in, Köchin oder Koch …)
- eine mit einer Prüfung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgeschlossene Fortbildung (Meisterbrief) in einem Lebensmittelberuf oder eine mit einer Prüfung abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte:r Techniker:in in einem Lebensmittelberuf
Persönliche Voraussetzungen:
- Belastbarkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit
- einschlägige berufliche Erfahrungen bei der Herstellung von Lebensmitteln und der Gestaltung und Bewertung von Hygienekonzepten
- Bereitschaft, außerhalb der Normalarbeitszeit in den Abendstunden und an Wochenenden Dienst zu verrichten, soweit dieses die gesetzliche Aufgabenstellung erfordert
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. einer Fahrerlaubnis nach altem Recht, der diese Klasse beinhaltet
Ausbildungsdauer:
- Zwei Jahre Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste für den Lebensmittelkontrolldienst (ehemals mittlerer Lebensmittelkontrolldienst).
Ausbildungsgliederung:
- Einsatz in der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Fachbereichs Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Zudem: wochenweise Einblicke in das Gesundheitsamt und in der Bußgeldabteilung der Stadt Braunschweig
- Verschiedene Praktika in Einrichtungen des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, sowie der Polizei
Der theoretische Teil besteht aus drei Modulen an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf. Der Abschluss der Ausbildung endet in einer praktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Detaillierte Angaben, was ein Lebensmittelkontrolleur/in eigentlich so macht, findest Du unter der Homepage des Bundeverbandes der Lebensmittelkontrolleure (Öffnet in einem neuen Tab).
Vergütung:
| Grundbetrag ab Februar 2025: | 1.409,04 € |
| Familienzuschlag für Verheiratete ab Februar 2025: | 157,84 € |
Zusätzlich: vermögenswirksame Leistungen sowie eine Jahressonderzahlung
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Björn Brandt
Kontakt
Tel.:
0531 4703653
E-Mail-Adresse:
ausbildung@braunschweig.de
Website:
http://www.braunschweig.de/karriere (Öffnet in einem neuen Tab)