Kita-Entgelte / Kindertagespflege-Entgelte

© 2017 Stadt Braunschweig/ Foto: Daniela Nielsen

Kita-Entgelte

Seit dem Jahr 2018 ist der Besuch des Kindergartens (bis maximal 8 Stunden) für Kinder von 3 bis 6 Jahren in Niedersachsen kostenfrei. Für erweiterte Betreuungszeiten fällt ein Kita-Entgelt an.

Für den Besuch eines Betreuungsangebotes für jüngere Kinder in Krippen und Kindertagespflege fällt immer ein Kita-Entgelt an. Auch für die Schulkindbetreuung älterer Kinder fällt immer ein Kita-Entgelt an.

Für Ihre Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt bezahlen Sie kein Entgelt. Der Besuch der Krippe und der Kindertagespflege für Kinder von 0 bis 3 Jahren kostet allerdings Geld. Wie hoch die Kita-Entgelte sind, hängt von Ihrem Einkommen ab.

Zur Berechnung der Kita-Entgelte hat der Rat der Stadt Braunschweig den Entgelttarif beschlossen. Er bietet einen Überblick über die Kosten. Diesen finden Sie als Download (.pdf) am Ende der Seite. Zusätzlich hat die Stadt die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kindertagesstätten ausgearbeitet. Danach richtet sich das Entgelt, das Sie als Eltern für die Krippe oder die Kindertagespflege im Monat bezahlen. Die Höhe des Entgelts richtet sich danach, wie viel die Eltern verdienen. Es gibt 15 Entgeltstufen. Als Einkommen gilt das Gesamteinkommen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.

Für die Berechnung des Einkommens müssen Eltern der Entgeltstelle einen Antrag auf Festsetzung des Kindertagesstätten-Entgelts mit den erforderlichen Nachweisen vorlegen.

Verpflegungs- / Essengeld

Für das Mittagessen Ihres Kindes fällt eine monatliche Pauschale an. In einigen Einrichtungen und bei Tageseltern können weitere Kosten für Frühstück oder kleine Pausen hinzukommen. Bitte erfragen Sie die Höhe des Verpflegungsgeldes direkt in der jeweiligen Kita oder bei Ihren Kindertageseltern. Kinder aus einkommensschwachen Familien können das Verpflegungsgeld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) finanziert bekommen.

Kita-Entgelte und Kindertagespflege-Entgelte

Anschrift

Campestraße 7
38102 Braunschweig

Zu diesem Thema

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Seit 2011 haben Kinder einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dieser Anspruch hat sich durch das Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) seit dem 1. August 2019 noch verbessert.

Was kann beispielsweise aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bezahlt werden?

  • Mittagsverpflegung an Kindertagesstätten und Schulen
  • eintägige Ausflüge/mehrtägige Klassenfahrten
  • persönlicher Schulbedarf (z. B. Hefte, Schreib- und Zeichenmaterialien, Kopien)
  • Schülerbeförderung (Fahrtkosten)
  • Lernförderung (Nachhilfe und Sportangebote)
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten)

Erläuterungen und Hinweise