Abteilung Steuern
Die Steuerabteilung wird von Herrn Frank Tuchen geleitet. Ihm obliegt die Durchführung des Festsetzungs- und Erhebungsverfahrens für die Gemeindesteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer) sowie die Erhebung der Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung.
Kontaktadresse
Fachbereich Finanzen
Adresse
Dankwardstraße
2
38100
Braunschweig
Postanschrift
Fachbereich Finanzen
Abteilung Steuern
Postfach 33 09
38023 Braunschweig
Kontakt
Tel.:
0531 4701
Fax:
0531 4702327
E-Mail-Adresse:
steuerabteilung@braunschweig.de
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do., Fr. 09:00 - 13:00 Uhr
Zu diesem Thema
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Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird.
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Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Rechtsgrundlage ist die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Braunschweig.
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* Festsetzung Grundsteuer für Grundvermögen * Steuerschuldner: Eigentümer von Grundstücken * Grundlage: vom Finanzamt festgestellter Einheitswert und ermittelter Grundsteuermessbetrag bzw. von der Gemeinde ermittelte Ersatzbemessungsgrundlage * Grundsteuerbetrag ergibt sich aus Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit Hebesatz * zuständig: hebeberechtigte Gemeinde * Reform der Grundsteuer
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Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung für Abgabenbescheide der Stadt Braunschweig.