Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz gemäß § 14 SGB VIII und damit Angebote im Präventionsbereich:

  • Projekte und Aktionen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen aus dem gesellschaftlichen Umfeld
  • Unterstützung von Eltern sowie Pädagoginnen und Pädagogen, z. B. durch themenorientierte Elternabende und Bildungsangebote

Aktivitäten zur Vorbeugung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG):

  • Beratung im Vorfeld von Veranstaltungen
  • Klärung von Grundsatzfragen bzgl. der Auslegung von Jugendschutzgesetz und weiteren gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  • Jugendschutzkontrollen

Thomas Seliger

Ansprechpartner Präventionsrat, AK Suchtprävention

Kontakt

Marie Barnstorff

Ansprechpartnerin Netzwerk gegen Gewalt

Kontakt

Michael Roos

Ansprechpartner Jugendmedienschutz

Kontakt

Vorgang Unbedenklichkeitserklärung/Antrag auf Bewilligung einer Beschäftigung nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz

  • Bitte senden Sie den Antrag der Unbedenklichkeitserklärung per E-Mail an jugendschutzbraunschweigde
     
  • Um die Einwilligung des Jugendamtes zu erhalten, muss bei der Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe in Erfahrung gebracht werden, ob es bezüglich der jeweiligen Kinder/Jugendlichen Bedenken hinsichtlich der Beschäftigung gibt
     
  • Dazu senden Sie bitte die Schweigepflichtsentbindung (Datenabfrage Allgemeine Erziehungshilfe) per E-Mail an nadine.mauebraunschweigde
     
  • Sollten von deren Seite keine Bedenken bestehen, erhalten Sie die vom Jugendschutz unterschriebene Unbedenklichkeitserklärung per E-Mail zurück

Erläuterungen und Hinweise