Schulabgängerbefragung "What's next?!"

Zeitlicher Ablauf des Gesamtprozesses

Detaillierte Prozessschritte

1. Meldung der Schulabgängerzahlen
Zu Beginn jedes Schuljahres melden die allgemeinbildenden Schulen in Braunschweig die voraussichtlichen Zahlen ihrer Abgänger an die zuständige Stelle der Stadt. Erfasst werden alle Abgänge der Sekundarstufe I an den vollzeitschulischen Formen.

2. Generierung der Zugangsdaten
Für jeden gemeldeten Schulabgänger werden individuelle Zugangsdaten (Zugangscodes) für die Onlinebefragung erzeugt. Diese Daten werden gebündelt klassenweise an die Schulen übermittelt.

3. Einladung zur Teilnahme
Die Schulen erhalten die Zugangsdaten zusammen mit einer Einladung an ihre Abgangsklassen, an der Schulabgängerbefragung teilzunehmen. Die Befragung findet online statt und ist für die Jugendlichen anonym und freiwillig.

4. Befragungszeitraum

  • Für alle Gymnasialzweige startet die Befragung bereits im März.
  • Für alle anderen Schulformen beginnt sie nach den Osterferien.
  • Der Befragungszeitraum endet jeweils mit Beginn der Sommerferien.

5. Datenauswertung
Nach Befragungsende werden die Daten ausgewertet. Im Fokus stehen:

  • Zahlenmäßige Darstellung der Verbleibsvorhaben (z. B. Ausbildung, weiterführende Schule, Maßnahmen, sonstige Wege)
  • Verteilung der erreichten Schulabschlüsse
  • Gesamtzahlen der Schulabgänger
  • Übergangswege und Übergangsquoten von der Schule in Ausbildung und andere Verbleibsformen

6. Jahresthema festlegen
Aus den Ergebnissen wird ein „Jahresthema“ abgeleitet – ein auffälliger Befund, der vertieft betrachtet wird (z. B. eine Schulform, in der überdurchschnittlich wenige Jugendliche einen erfolgreichen Abschluss erreichen).

7. Erstes Expertenhearing (Jugendsozialarbeit)
Zum Jahresthema wird ein erstes Expertenhearing mit allen Mitarbeitenden der Jugendsozialarbeit durchgeführt. Ziel ist es, auf Basis der Daten und der praktischen Erfahrungen erste Lösungsansätze und Handlungsideen zu entwickeln.

8. Zweites Expertenhearing (rechtskreisübergreifend)
Die Ergebnisse des ersten Hearings fließen in ein zweites, rechtskreisübergreifendes Expertenhearing ein. Daran nehmen Vertreter von Arbeitsagentur, Jobcenter, Jugendförderung und Jugendsozialarbeit teil. Dieses Hearing ergänzt die Lösungsansätze um weitere Perspektiven, benennt ggf. Best-Practice-Beispiele und verdichtet die Vorschläge zu einer handhabbaren Handlungsempfehlung.

9. Übergangsforum Schule–Beruf
Die verdichtete Handlungsempfehlung wird im Übergangsforum Schule–Beruf vorgestellt. Dieses Forum tagt in der Regel zu Beginn des neuen Jahres; den Vorsitz führt die Sozialdezernentin. Im Forum sind alle relevanten Akteure im Bereich Übergang Schule–Beruf vertreten (z.B. IHK, Handwerkskammer, RLSB, Arbeitsagentur, Jobcenter und weitere).

Aufgabe des Forums ist es, die Empfehlung zu diskutieren und eine arbeitsfähige Kleingruppe zu bilden, die die Umsetzung in konkrete Arbeitsschritte plant.

10. Umsetzung durch Arbeitsgruppe
Die neu gebildete Arbeitsgruppe beginnt unmittelbar nach dem Forum mit ihrer Arbeit. Ziel ist es, die empfohlenen Maßnahmen entweder noch im laufenden oder spätestens im folgenden Schuljahr in Schulen und anderen beteiligten Institutionen umzusetzen.

11. Erprobung, Reflexion und Evaluation
Nach einer festgelegten Erprobungsphase reflektiert die Arbeitsgruppe die durchgeführten Maßnahmen und evaluiert deren Wirkung. Idealerweise werden die Maßnahmen langfristig eingebunden und verstetigt.

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