Kommunale Schulsozialarbeit
Einstellung zum 1. März oder 1. April und 1. September oder 1. Oktober eines jeden Jahres
Schulsozialarbeit richtet sich in erster Linie an Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen (Haupt-, Real-, Gesamt- und Berufsbildenden Schulen sowie Gymnasien).
Unter dem Gesichtspunkt der Unterstützung und Hilfe der Schüler und Schülerinnen liegt der Schwerpunkt der Arbeit bei folgenden Themen:
- Vermeidung von Abschulung (von einer höheren in eine niedrigere Schulform)
- Hilfe für von Armut betroffene Schülerinnen und Schüler
- Hilfe für Schüler und Schülerinnen alleinerziehender Eltern
- Bildungs- und Sprachförderung für Kinder- und Jugendliche mit Migrationshintergrund
- Hilfe im Übergang im Übergang von Schule in den Beruf
- Nutzbarmachung von individuellen Angeboten der Jugendhilfe
Die Tätigkeit beinhaltet folgende Merkmale:
- Sozialpädagogische Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern
- Zusammenarbeit mit Eltern/Personensorgeberechtigten
- Partnerschaftliche Beratung mit Lehrkräften
- Kooperation mit der Schulleitung
- Projektarbeit
- Netzwerkarbeit im Gemeinwesen
- Dokumentation und Berichtswesen
Wir bieten Ihnen:
- Einblicke und Erprobung in den genannten Arbeitsfeldern
Reflexionsgespräche - Teilnahme an Arbeitskreisen und Gremien
- Intervision
- Hospitationsmöglichkeiten in angrenzenden Fachgebieten und der Stelle Jugendsozialarbeit
- Vergütung nach TVÖD (Praktikanten)
Wir erwarten:
- Abgeschlossenes Fachhochschulstudium
- Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
- Zielgerichtetes und strukturiertes Handeln
- Beratungskompetenz
- Erfahrung mit der Zielgruppe
Andreas Zimpel
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Kommunale Schulsozialarbeit
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Schild
4
Büro 005
38100
Braunschweig
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