Amtsvormundschaften
Einstellung zum 1. März 2027
Die Amtsvormundschaft beinhaltet die gesetzliche Vertretung für minderjährige Personen, deren Eltern das Sorgerecht nicht ausüben können oder dürfen. Die ausübende Fachkraft sichert das Wohl der Minderjährgen und vertritt deren Interessen vollumfänglich.
Die Kernaufgaben im Überblick:
- Rechtliche Vertretung
Die zuständige Fachkraft trifft alle wesentlichen Entscheidungen für den Mündel. Dies umfasst die Aufenthaltsbestimmung, Einwilligungen in medizinische Heilbehandlungen sowie die Festlegung des schulischen und beruflichen Bildungsweges. - Persönlicher Kontakt und Beziehungsarbeit
Ein zentraler Bestandteil ist der regelmäßige persönliche Austausch mit den betreuten Kindern und Jugendlichen. Durch regelmäßige Besuche im Lebensumfal des Mündels (z. B. in einer Pflegefamilie oder Wohneinrichtung) wird gewährleistet, dass die Rechte und persönlichen Wünsche der Minderjährigen angemessen berücksichtigt werden. - Vermögenssorge
Die Aufgabe umfasst die treuhänderische Verwaltung des Vermögens, die Beantragung zustehender Sozialleistungen sowie die rechtliche Absicherung von Erbschaften oder Entschädigungsansprüchen. - Kooperation mit Institutionen
Zur sachgerechten Ausübung gehört die kontinuerliche Abstimmung mit dem Familiengericht, dem Jugendamt, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie den tatsächlichen Bezugspersonen der Minderjährigen.
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Christian Wiskow
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Braunschweig
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