Gut betreut in Kindertagespflege

© Agentur NEA

Wir suchen engagierte, motivierte und kinderliebe Menschen, die beruflich gern in der Kindertagespflege durchstarten möchten!

Das sind die Voraussetzungen:

  • Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson (insg. 160 Stunden) oder ein anerkannter pädagogischer Berufsabschluss im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung
  • Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 SGB VIII)
  • regelmäßiges Betreuungsangebot in kindgerechten Räumen

Für die Betreuung erhalten die Kindertagespflegepersonen von der Stadt Braunschweig ein Entgelt je Betreuungsstunde.

Informationen gesucht?

Zur umfassenden Information über die Tätigkeit in der Kindertagespflege gibt es mehrere Info-Abende:

  • Donnerstag, den 18.01.2024 von 19 bis ca. 20.30 Uhr im Speicher der Alten Waage (Alte Waage 15, 38100 Braunschweig)
  • Mittwoch, den 07.02.2024 von 9 bis ca. 10.30 Uhr im AWO-Nachbarschaftsladen Heidberg (Erfurtplatz 3, 38124 Braunschweig)
  • Mittwoch, den 28.02.2024 von 18 bis ca. 20 Uhr im AWO-Nachbarschaftsladen Heidberg (Erfurtplatz 3, 38124 Braunschweig)

Anmeldung und weitere Information über "Das FamS", Tel. 0531 12055440, infodasfamsde (Öffnet in einem neuen Tab)

Qualifizierung gesucht?

Die nächsten Qualifizierungskurse für die Kindertagespflege starten in der ersten Jahreshälfte 2024. Weitere Informationen und Termine folgen in Kürze!

Eine Anmeldung/Bewerbung für die Kurse ist von Januar bis März 2024 möglich!

Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege "Rappelkiste"© Stadt Braunschweig, Medienzentrale
Kindertagespflege "Bunte Kuh"© Stadt Braunschweig, Medienzentrale

Was ist noch wichtig?

Eine Tagespflegeperson kann je nach Räumlichkeiten und Gegebenheiten bis zu maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen.

Die regelmäßige Betreuung von Kindern aus dem Stadtgebiet wird durch die Stadt Braunschweig finanziell gefördert.

Kindertagespflege kann sowohl als selbständige Tätigkeit im eigenen Haushalt oder angemieteten Räumen angeboten werden. Möglich ist auch eine Tätigkeit als Kinderbetreuer*in im Haushalt der Eltern. 

Vor Beginn der Tätigkeit muss eine Erlaubnis zur Kindertagespflege beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (Ansprechpartnerinnen s.u.) beantragt und erteilt werden. Dabei werden die persönliche Eignung und Sachkompetenz der Kindertagespflegeperson, das Betreuungskonzept und die Räumlichkeiten überprüft.

Erforderliche Nachweise sind zudem 

  • ein polizeiliches Führungszeugnis und
  • ein Gesundheitsnachweis und Nachweis zum Masernschutz

weitere Informationen:


Das FamS - Zentrales Familien-Service-Büro für Kindertagespflege

Wir sind:

Die Vermittlungs-und Service-Stelle rund um das Thema Kindertagespflege.

Wir sind da für:

  • Eltern, die für ihr Kind eine geeignete Tagespflegeperson (sog. Tagesmütter/Tagesväter oder Kinderfrauen/Kinderbetreuer) suchen
  • Tagespflegepersonen, die ein oder mehrere Kinder betreuen
  • Interessierte, die Tagespflegeperson werden wollen
  • Einrichtungen, die im Bereich Kindertagespflege kooperieren wollen.

Wir bieten an:

Wir vermitteln Eltern kostenlos Tagespflegepersonen mit Erlaubnis vom städtischen Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, die ihren besonderen Umständen möglichst genau entsprechen. Wir sind Anlauf-, Beratungs- und Servicestelle für Tagespflegepersonen mit Erlaubnis und solche, die es werden wollen. Ihnen bieten wir z.B. gezielte Fortbildungen, regelmäßigen Austausch und fachliche Begleitung an.

Außerdem:

Unser Angebot wird stetig ausgeweitet, um die Qualität in der Kindertagespflege zu steigern. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird die Verlässlichkeit der Betreuung in Kindertagespflege durch verschiedene Vertretungsmodelle optimiert. In verschiedenen Stadtteilen Braunschweigs wird die Kindertagespflege zusätzlich mit Bildungs- und Betreuungsangeboten vernetzt und sozialräumlich organisiert, um Familien mit Kindern zu unterstützen.

Beratung und Vermittlung:

Zentrales Familie-Service-Büro für Kindertagespflege

Das FamS

Anschrift

Brabandtstraße 5
38100 Braunschweig

Kontakt

Tel.: 0531 12055440
Fax: 0531 12055449

Website: http://www.dasfams.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)

Qualifizierung von Tagespflegepersonen:

Haus der Familie

Frau Büthe

Anschrift

Kaiserstraße 48
38100 Braunschweig

Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 SGB VIII)

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII ist gesetzliche Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson.

Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege ist der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Stelle Planung | Sachbearbeitung Kindertagespflege

Fatma Bayraktar

Anschrift

Eiermarkt 4-5
38100 Braunschweig

Kontakt

Lisa Burgdorf

Anschrift

Eiermarkt 4-5
38100 Braunschweig

Kontakt

Petra Heuer

Anschrift

Eiermarkt 4-5
38100 Braunschweig

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Agentur NEA
  • Stadt Braunschweig, Medienzentrale