FAQ - Geflüchtete in Braunschweig
Häufig gestellte Fragen zum Thema "Flüchtlinge"
Im Zusammenhang mit der Unterbringung und der Integration von Geflüchteten in der Stadt Braunschweig werden häufig folgende Fragen gestellt (Stand 04/2025):
- Wie viele Geflüchtete hat Braunschweig bisher aufgenommen?
- Woher kommen die Geflüchteten?
- Wo werden die Geflüchteten in der Stadt Braunschweig untergebracht?
- Wie sind die Geflüchteten untergebracht?
- Wie werden die Geflüchteten in den Unterkünften betreut?
- Wie lange bleiben die Geflüchteten?
- Warum gibt es viele Unterbringungsstandorte in Wohngebieten und nicht eine zentrale Unterbringung?
- Wie können die Geflüchteten integriert werden?
- Welche gesetzlichen Ansprüche haben Geflüchtete?
Wie viele Geflüchtete hat Braunschweig bisher aufgenommen?
Die Stadt Braunschweig nimmt als Kommune seit 2016 Geflüchtete auf. Pro Jahr werden der Stadt im Durchschnitt 500 Geflüchtete zur Aufnahme zugewiesen.
Woher kommen die Geflüchteten?
Asylsuchende fliehen aus unterschiedlichen Herkunftsländern nach Deutschland. Viele kommen aus Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Kolumbien, der Türkei und den Balkanstaaten. Aber auch aus Eritrea, Nigeria und Somalia kommen Geflüchtete. Diese Nationen sind auch überwiegend in Braunschweig vertreten.
Wo werden die Geflüchteten in der Stadt Braunschweig untergebracht?
Die Geflüchteten werden in 11 dezentralen Wohnstandorten untergebracht. In den Wohnstandorten, in denen die Geflüchteten leben, während sie auf den Abschluss ihres Asylverfahrens warten, werden, je nach Größe, bis zu maximal 140 Personen untergebracht.
Kriterien für die Auswahl der neu errichteten Standorte waren in erster Linie: Lage, Sozialverträglichkeit, Verträglichkeit mit Nachbarnutzungen, Nahversorgung, Erschließung im Blick auf ÖPNV und Individualverkehr, schulische Versorgung, technische Erschließung, eigentumsrechtliche Situation (städtisches Grundstück) und Planungsrecht. Wichtig war auch, dass keine anderen Planungen, etwa Wohnbau, auf den Flächen vorgesehen sind.
Wenn Geflüchteten nach Beendigung ihres Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, genießen sie dauerhafte Freizügigkeit. Sie sollen sich dann um Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt bemühen.
Wie sind die Geflüchteten untergebracht?
Bei den Gebäuden, die für die Unterbringung von max. 100 Geflüchteten neu errichtet wurden, handelt es sich um schlichte, in der Regel zweistöckige Wohnunterkünfte in Massivbauweise, deren 26 Wohneinheiten modulartig aufgeteilt sind (10 x 1-Zimmer mit ca. 22 qm, 8 x 2-Zimmer mit ca. 42 qm, 8 x 3-Zimmer mit ca. 62 qm).
In den Wohneinheiten für 2, 4 oder 6 Personen, in die ein eigener Sanitärbereich und eine kleine Küche integriert sind, stehen somit etwa 10 Quadratmeter Wohnfläche pro Geflüchteten zur Verfügung. Familien werden zusammen in einer Wohneinheit untergebracht.
Darüber hinaus stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:
- Gemeinschaftsraum (für bis zu 50 Personen)
- Waschraum (mit 4 Waschmaschinen und 4 Trocknern)
- Büroräume (Sozialarbeit, Verwaltung, Hausmeister, Sicherheitsdienst)
- Innenhof als geschützter Raum und Begegnungsstätte
Ab 2020 wurden aufgrund der gestiegenen Zuweisungszahlen drei weitere Immobilien zur Unterbringung von Geflüchteten angemietet, in denen, je nach Größe, bis zu 140 Geflüchtete untergebracht werden können.
Wie werden die Geflüchteten in den Unterkünften betreut?
In den städtischen Wohnunterkünften ist eine Betreuung durch Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen gewährleistet. Ferner ist ein Hausmeister vor Ort. Somit sind in allen Einrichtungen unter Einbeziehung eines externen Sicherheitsdienstes (i. d. R. von 16.00 Uhr bis 8:00 Uhr und am Wochenende) Ansprechpartner oder Ansprechpartnerinnen für 24 Stunden vor Ort.
Wie lange bleiben die Geflüchteten?
Die Geflüchtetem bleiben in Braunschweig, bis über ihren Asylantrag entschieden wird. Sobald sie einen Aufenthaltstitel erhalten haben, können sie ihren Wohnort - für die ersten drei Jahre auf Niedersachsen beschränkt - selbst wählen (Freizügigkeit).
Warum gibt es viele Unterbringungsstandorte in Wohngebieten und nicht eine zentrale Unterbringung?
Die dezentrale Unterbringung und die Anbindung an bestehende Wohnbebauung schafft eine bessere Grundlage für die Integration der Asylsuchenden in die Stadtgesellschaft. Dies kann eine zentrale Unterbringung in dieser Form nicht leisten.
Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb wurde mit dem dezentralen Unterbringungskonzept darauf geachtet, dass Stadtteile, die bereits eine hohe Integrationsleistung erbringen, bei der Standortsuche nicht weiter verfolgt wurden (z. B. Weststadt, Schwarzer Berg und Kralenriede).
Wie können die Geflüchteten integriert werden?
Braunschweig hat bereits ein enges und gut funktionierendes Netzwerk unterschiedlicher Institutionen und Vereine, das sich um Themen der Integration, wie z. B. Sprach- und Integrationskurse, kümmert. Darüber hinaus hat das städtische Sozialreferat, das auf eine langjährige erfolgreiche Integrationsarbeit zurückblicken kann, seine Erfahrungen in die aktuelle Flüchtlingssituation eingebracht.
Um die ankommenden Geflüchteten effektiv in die städtische Gemeinschaft zu integrieren, hat der Rat der Stadt Braunschweig im März 2016 ein Konzept zur Integration von Flüchtlingen in Braunschweig beschlossen, das u. a. die Rahmenbedingungen dafür geschaffen hat, das bürgerschaftliche Engagement vor Ort zu unterstützen.
Zwischenzeitlich hatten bzw. haben sich an den Standorten insgesamt 13 örtliche Netzwerke mit über 500 Ehrenamtlichen gebildet.
Welche gesetzlichen Ansprüche haben Geflüchtete?
Jeder Geflüchtete hat den Anspruch auf eine adäquate Unterbringung, Verpflegung und Betreuung. Außerdem hat jeder Geflüchtete neben dem Recht auf Unterbringung auch einen Anspruch auf all jene Leistungen, die ihm nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zustehen.
Dieses Bundesgesetz regelt die Höhe und Form von Leistungen zur Sicherung des Grundbedarfs: Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt, Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Natürlich haben Geflüchtete auch einen Anspruch auf eine ausreichende medizinische Versorgung.