Unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten

Neben Familien und erwachsenen Geflüchteten betreut die Stadt Braunschweig, Abteilung 51.2 Jugendhilfe- und Inobhutnahmedienste im Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie, auch junge Menschen, die ohne ihre Eltern eingereist sind (Inobhutnahme). Diese unbegleiteten, minderjährigen Geflüchteten (umG) werden z. B. in stationären Wohngruppen der freien Jugendhilfeträger oder in städtischen Einrichtungen betreut. In Kooperation mit den Bildungsträgern der Stadt wird an der schulischen und beruflichen Integration dieser Jugendlichen gearbeitet.

Ehrenamtliche und Paten

Jugendliche, die in den städtischen Einrichtungen wohnen, wünschen sich noch mehr persönlichen Kontakt zu Braunschweigern. Einen Teil Ihrer Freizeit möchten sie gerne mit gleichaltrigen deutschen Jugendlichen, Familien und/oder Einzelpersonen verbringen. So können sie die neu erlernte Sprache anwenden sowie die individuelle Lebensweise und Kultur der in Braunschweig lebenden Menschen kennenlernen. Wenn Sie sich vorstellen können, auf diese Weise einen Jugendlichen eine Zeit lang zu begleiten oder sich ehrenamtlich in einer anderen Form engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson für Ehrenamtliche und Paten unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig.

Ansprechperson

Frau Christina Bogner

Kontakt

Tel.: 0531 4703067
Tel.: 0162 2498495 (Mobil)

Gastfamilien (Pflegefamilien)

Familien, die sich zur Aufnahme eines unbegleiteten, minderjährigen Geflüchteten bereit erklären, können Kontakt zur Stelle 51.22 Sozialdienst für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Ausländer im Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie der Stadt aufnehmen. Dort werden sie über die Anforderungen informiert und beraten. Entschließen sich Familien zur Aufnahme, werden sie durch die Fachstelle zu Gasteltern ausgebildet und können im Anschluss einen jungen Menschen bei sich zu Hause aufnehmen.

Ansprechpersonen

Frau Christina Bogner

Kontakt

Rechtliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (Amtsvormundschaften)

Das Familiengericht stellt das Ruhen der elterlichen Sorge fest und richtet durch einen Beschluss eine Vormundschaft ein. In der Regel bedient es sich hierbei des Fachbereiches 51 Kinder, Jugend und Familie. Aufgabe des Vormundes ist es, die Personensorge wahrzunehmen und die Entwicklung und Integration der Jugendlichen zu fördern.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden in Absprache mit dem Mündel und zum Kindeswohl über diverse Angelegenheiten im Leben des Jugendlichen, wie z. B. den Aufenthalt, Entscheidungen bzgl. Schule und Ausbildung, sämtliche asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten, Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge, Vertretung bei Rechtsgeschäften, Beantragung von Sozial- bzw. Jugendhilfeleistungen, Vertretung im gerichtlichen Verfahren usw.

Ansprechperson

Herr Christian Wiskow

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise