Standortkonzept Flüchtlingsunterbringung

11 dezentrale Standorte zur Flüchtlingsunterbringung

Weil der Stadt Braunschweig vom Land Niedersachsen seit Anfang des Jahres 2016 erstmalig Geflüchtete zur ständigen Unterbringung zugewiesen wurden, hatte die Verwaltung bereits Ende des Jahres 2015 ein Standortkonzept für dezentrale Flüchtlingsunterkünfte entwickelt, das vom Rat der Stadt am 21. Dezember 2015 einstimmig beschlossen wurde.

Kriterien für die Auswahl der Standorte waren in erster Linie: Lage, Sozialverträglichkeit, Verträglichkeit mit Nachbarnutzungen, Nahversorgung, Erschließung im Blick auf ÖPNV und Individualverkehr, schulische Versorgung, technische Erschließung, eigentumsrechtliche Situation (städtisches Grundstück) und Planungsrecht. Wichtig war auch, dass keine anderen Planungen, etwa Wohnbau, auf diesen Grundstücksflächen vorgesehen waren.

Das dezentrale Konzept sah zunächst 15 Standorte für Flüchtlingsunterkünfte vor, in denen jeweils bis zu 100 Personen untergebracht werden sollten. Der verminderte Flüchtlingsstrom hat die Stadt Braunschweig dazu veranlasst, nicht alle 15 Standorte zu realisieren. An folgenden acht Standorten sind die geplanten Flüchtlingsunterkünfte verwirklicht und sukzessiv bis 2018 in Betrieb genommen worden.

  1. Melverode (Glogaustraße)
  2. Bienrode (Im großen Moore)
  3. Gartenstadt (Alte Frankfurter Straße / "Elzweg")
  4. Gliesmarode (Hungerkamp)
  5. Ölper (Biberweg)
  6. Nordstadt (Mendelssohnstraße)
  7. Lamme (Bruchstieg)
  8. Hondelage (Ackerweg)

Bei den Gebäuden, die für die Unterbringung von max. 100 Geflüchteten (Hondelage max. 88) errichtet wurden, handelt es sich um schlichte, zweistöckige Wohnunterkünfte in Massivbauweise, deren 26 Wohneinheiten modulartig aufgeteilt sind. Familien werden zusammen in einer Wohneinheit untergebracht.

Darüber hinaus stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:

  • Gemeinschaftsraum (für bis zu 50 Personen)
  • Waschraum (mit 4 Waschmaschinen und 4 Trocknern)
  • Büroräume (Sozialarbeit, Verwaltung, Hausmeister, Sicherheitsdienst)
  • Innenhof als geschützter Raum und Begegnungsstätte

Ab 2020 sind aufgrund des Bedarfs an weiteren Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete drei weitere Immobilien, die derzeit als Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden, von der Stadt angemietet worden.

  1. Lehndorf (Saarbrückener Straße)
  2. Westliches Ringgebiet Nord (Pippelweg)
  3. Westliches Ringgebiet Süd (Otto-von-Guericke-Straße)

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