Führerscheinstelle

Beschreibung

Beschreibung

In der Führerscheinstelle werden Fahrerlaubnisse erteilt, getauscht, ersetzt, verlängert und entzogen. Erteilung, Tausch, Ersatz und Verlängerung erfolgen auf Antrag. Des Weiteren werden Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems und für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit sowie zur Eignungsüberprüfung angeordnet. Eine weitere Aufgabe stellt die Erteilung und Überwachung von Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnissen dar.

Aktuelle Information: Pflichtumtausch
Die Gesetzesänderung zum Pflichtumtausch alter und unbefristeter Führerscheine ist am 19.03.2019 in Kraft getreten. Alle grauen bzw. rosa Papierführerscheine und die unbefristeten Kartenführerscheine müssen bis spätestens 19.01.2033 in den befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Der Gesetzgeber hat eine Einteilung nach Geburtsjahrgängen (Fristenplan (Öffnet in einem neuen Tab)) beschlossen, um den Führerscheinstellen die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Abwicklung zu geben.

Personen, die noch graue oder rosa Papierführerscheine besitzen und zu den Geburtenjahrgängen 1953 - 1958 bzw. 1959 - 1964 musste der Führerschein bis zum 19.07.2022 bzw. 19.01.2023 umgestellt sein.

Es werden Termine für die nächste vom Gesetzgeber zum Umtausch verpflichtete Personengruppe vergeben. Hierbei geht es um Personen, die noch graue oder rosa Papierführerscheine besitzen und zu den Geburtenjahrgängen 1965 – 1970 gehören (s. Fristenplan (Öffnet in einem neuen Tab)). Für diese Gruppe muss der Führerschein bis zum 19.01.2024 umgestellt sein

Das Antragsformular für den Pflichtumtausch sowie weitere Informationen zum Thema "Pflichtumtausch" finden Sie auf der Seite Umtausch in befristeten Kartenführerschein (Öffnet in einem neuen Tab).

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